Stöwe Beschriftungen

Baugenehmigung

Werbeanlagen unterliegen in dem meisten Fällen einer Genehmigung durch die zuständigen Bauordnungsämter. In der Regel sind alle Werbeanlagen mit einer Gesamtfläche über 1qm genehmigungspflichtig. Örtliche Sonderrichtlinien können den Genehmigungsvorgang erschweren oder für bestimmte Anlagen unmöglich gestalten. Hier gilt es unter Berücksichtigung der Architektur, des Denkmalschutzes und der umliegenden Werbe- und Verkehrszeichen und eventueller Ampelanlagen zielgerichtet zu planen.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen von Anfang an das richtige Konzept für Ihren Standort erarbeiten und so die Chancen einer Genehmigung erhöhen. Wir fertigen für Sie die notwendigen Pläne und Zeichnungen an und fordern nötige Pläne beim zuständigen Katasteramt an. Wir erstellen den Bauantrag, sodass Sie am Ende nur noch unterschreiben müssen.